Dienstleistungen

Beratung zum Umweltschutz

Die Auswirkung der Umweltschutzanforderungen auf die Tätigkeit der Industrie- und Handelsbetriebe nimmt jedes Jahr zu. Das durch das Umweltschutzministerium repräsentierte Paket mit Umweltschutzgesetzen, Verordnungen und Anordnungen ist so umfangreich und spezifisch, dass die meisten Gewerke, nicht nur aus dem Bereich der Oberflächenbehandlung und Abfallverarbeitung, regelmäßig einer Rücksprache mit Fachleuten aus diesem Gebiet bedürfen.

Es gibt hier jedoch auch Kategorien von Tätigkeiten und Unternehmensgegenständen, die die Umwelt dermaßen beeinflussen, dass eine Rücksprache zu dieser Problematik zwar von Vorteil, jedoch in Bezug auf die Anforderungen des Gesetzgebungsprozesses nicht ausreichend ist.

Im Einklang mit der geltenden Gesetzgebung (Gesetz Nr. 100/2001 GBl., in der jeweils aktuellen Fassung) bereiten wir mit eigenen autorisierten Fachleuten auch die Umweltverträglichkeitsprüfung samt Erstellung der UVP-Dokumentation vor.

Unsere Beratungstätigkeit fokussiert insbesondere auf folgende Bereiche:

  • Oberflächenbehandlung – allgemein
  • Wasserwirtschaft bei der Oberflächenbehandlung
  • Abfallwirtschaft – allgemein
  • Luftreinhaltung
  • Gesundheitsschutz
  • Chemische Gefahrstoffe

Projekte zur Oberflächenbehandlung

Standorte mit Oberflächenbehandlungsprozessen gehören zu umweltbelastenden Betrieben. Dies betrifft auch für die meist verbreiteten Werke, die Lackierereien und die Galvanisierereien. Eine Eliminierung dieser negativen Einflüsse auf Luft, Wasser, Arbeitshygiene etc. muss der künftige Betreiber solcher Bauvorhaben gleich von Anfang an klären.

Das Baugesetz (Gesetz Nr. 169/2018 GBl., in der jeweils aktuellen Fassung) sowie das Gesetz zur Luftreinhaltung, das Wassergesetz und das Abfallgesetz legen in der Vorbereitungsphase eine mehrstufige Projektplanung für dieser Systeme fest und die Ersteller müssen über eine Sonderbefugnis für diese Tätigkeit verfügen.

Wir verfügen über derartige Autorisierung/Berechtigung im Sinne der geltenden Gesetzgebung und sind also der passende Ansprechpartner für Unternehmen, die an der Realisierung der Vorbereitungsphasen für den Aufbau eines Betriebes mit Oberflächenbehandlung samt Umweltverträglichkeitsprüfung (Erstellung der UVP-Dokumentation) interessiert sind.

Servicetätigkeit

Servicetätigkeit

Betriebe mit Oberflächenbehandlung sowie Betriebe, die Späne aus der Metallbearbeitung verarbeiten, haben aufgrund der Korrosionsbeanspruchung der Anlage infolge der verwendeten Chemikalien (z. B. Galvanisierereien) und der Abrasion infolge der Materialberührung bei der Verarbeitung von Metallspänen gewisse Besonderheiten.

Auch wenn die bestmögliche Materialqualität mit Hinblick auf die Optimierung des Preis-Leistungs-Verhältnisses eingesetzt wird, führt beides zum allmählichen Verschleiß der einzelnen Komponenten und zum Reparatur- oder Austauschbedarf.

Bei Verschleißteilen handelt es sich dann in einigen Fällen sogar um eine noch kürzere Zeit als die vereinbarte Garantiefrist.

Um eventuelle Ausfallzeit einer Anlage zu vermeiden, wurden eine vorbeugende Instandhaltung samt geplanten Wartungsfristen nach festgelegten Betriebsstunden und ein operativer Kontakt mit dem Betreiber auf Basis eines Fernverbindung mit der Anlage samt Diagnose mit Beschreibung der Störung und ihrer vorausgesetzten Ursache eingeführt. Anschließend wird die mögliche Abhilfe durch das Wartungspersonal des Betreibers festgelegt oder ein Besuch unseres Servicetechnikers vor Ort mit entsprechender Ausrüstung geplant.